PRESSEMITTEILUNG 25.2.2026

Umweltaktivist Thilo Bode verklagt Bundesministerium: „Wirkung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist ein schwarzes Loch“

Berlin, 25. Februar 2026 

Der Umwelt- und Verbraucheraktivist Thilo Bode hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingereicht. Ziel ist die Offenlegung bislangteilweise geschwärzter Projektberichte in der Entwicklungszusammenarbeit. Bode hatte beim BMZ-Prüfungsdokumente für Projekte in Tunesien aus den Jahren 1987 -2022 angefordert. Zwar erhielt er die Unterlagen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Laut Bode seien die Berichte jedoch so umfassend geschwärzt worden, dass keine Rückschlüsse auf die Wirkung bei Projekten in den Bereichen Wasser, Bewässerung und Tourismus möglich seien. Bode selbst war mehr als zehn Jahre in der Entwicklungszusammenarbeit tätig, unter anderem in Tunesien, bevor er Greenpeace leitete und die Verbraucherorganisation foodwatch gründete.

Klage auf Entschwärzung
Mit der nun eingereichten Klage verlangt Thilo Bode die Entschwärzung der Dokumente. „Es kann nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger, die jährlich rund 10 Milliarden Euro Steuergelder für deutsche Entwicklungspolitik aufbringen, nicht erfahren dürfen, was damit konkret bewirkt wird“, sagt Bode. Transparenz sei eine Grundvoraussetzung demokratischer Kontrolle. Nach seiner Darstellung beruhen die wenigen öffentlich zugänglichen Evaluierungen von Entwicklungshilfe-Projekten überwiegend auf Informationen der mit der Durchführung beauftragten Institutionen, darunter die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Eine unabhängige, externe Kontrolle der Entwicklungszusammenarbeit fehle bislang.

Im Zusammenhang mit seiner Klage kritisierte Bode auch das neue Reformkonzept der Entwicklungshilfe-Ministerin Reem Alabali Radovan (SPD): „Das Papier bleibt ohne Analyse der bisherigen Wirksamkeit deutscher Entwicklungshilfe wertlos. Hunger- und Armutsbekämpfung werden erneut als zentrale Ziele genannt. Doch um Reformen glaubwürdig zu gestalten, muss offengelegt werden, was in der Vergangenheit tatsächlich erreicht wurde – und was nicht“, erklärte Bode. „Die Wirkung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist bislang eine Blackbox.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der Thilo Bode in dem Rechtsstreit vertritt, ergänzt: „Das Informationsfreiheitsrecht soll eine für den Bürger möglichst transparente Behörde schaffen. Wenn mit den gesetzlich vorgesehenen Ausschlussgründen so umfassend vorgegangen wird, wie hier, verletzt dies diesen Grundsatz.“

Pressekontakte:
Thilo Bode: [email protected]
Rechtsanwalt Professor Dr. Remo Klinger: T. 0171 2435458, [email protected]